Werden Eheverfehlungen nach einer Zerrüttung der Ehe im Scheidungsverfahren berücksichtigt als Verschulden gewertet?
Der OGH bejaht dies für den Fall, dass eine weitere Vertiefung der Zerrüttung der Ehe nicht ausgeschlossen war und der Ehegatte das Verhalten des Ehepartners noch als Ehezerrüttung empfinden konnte.
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