Kindesunterhalt

05.07.2016

Die Anspannungsobliegenheit eines Kindes


Auch ein nicht selbsterhaltungsfähiges Kind kann ausnahmsweise eine Anspannungsobliegenheit treffen:

Es ist z.B. verpflichtet, Sozialleistungen zu beantragen. Verzichtet er darauf, können diese Leistungen bei der Unerhaltsbemessung als fiktives Einkommen des Kindes berücksichtigt werden.

(OGH vom 3.6.2016)








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