Nichtigkeit einer getroffenen Obsorgevereinbarung
Der Oberste Gerichtshof hat in einer jüngsten Entscheidung klargestellt, dass eine Vereinbarung vor Gericht (!), mit welcher Eltern auf das Sorgerecht zu Gunsten der Jugendwohlfahrt verzichten, unwirksam ist.
Rechtlich ist es nicht möglich, dass Eltern vertraglich auf derartige Rechte verzichten.
Die Übertragung der Obsorge ist nur nach einem transparent geführten und aktenkundigen Gerichtsverfahren und durch Beschluss des Gerichtes möglich.
Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
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