Pflichten gegenüber Eltern

05.07.2016

Haben die Kinder die Verpflichtung, ihre Eltern zu betreuen?


Die umfassende Betreuung des pflegebedürftigen Elternteils, um diesem Fremdpflege oder einen Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, geht über die Beistandspflicht des Kindes nach § 137 Abs 1 ABGB hinaus.

Für Pflegeleistung an den Elternteil kann dem Kind einen Abgeltung zustehen, sofern sie über die Beistandspflicht hinausgeht. Nach dem Tod des Elternteils kann dieser Anspruch gegen die Erben geltend gemacht werden.

(OGH, 8.6.2016)








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