Leistungen, wie Mietbeihilfe, zählen zur Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Auch eine Ausgleichszulage eines Pensionisten fällt in die Bemessungsgrundlage.
Leistungen, wie Mietbeihilfe, zählen zur Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Auch eine Ausgleichszulage eines Pensionisten fällt in die Bemessungsgrundlage.