Während einer längeren Haft erlischt die Unterhaltspflicht. Eine Anspannung scheidet selbst dann aus, wenn die Freiheitsstrafe wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht verhängt wurde.
Während einer längeren Haft erlischt die Unterhaltspflicht. Eine Anspannung scheidet selbst dann aus, wenn die Freiheitsstrafe wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht verhängt wurde.